Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.

2. Entgegenstehende Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

4. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus. Auf Wunsch senden wir sie auch jederzeit kostenfrei zu.

II. Vertragsabschluß/Vertragsinhalt

1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistung zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2. Unsere Angebote erfolgen frei bleibend. Der Vertragspartner ist an sein Angebot höchstens einen Monat gebunden.

3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen. Andere als die Niedergelegten sind nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden. Zusicherungen und nachträgliche Änderungen einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.

III. Preise und Zahlungen

1. Die Preis verstehen sich als Waren- , und Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abzuschließender Versicherungen sowie incl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2. Die Zahlung hat in Euro frei ohne jeden Abzug zu erfolgen, bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage.

3. Verzugszinsen werden mit 2 % p. a. über dem jeweiligen im Bundesanzeiger veröffentlichten Basissatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.

5. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn dies Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Zahlungsbedingungen: Sofern nicht abweichend vereinbart: Sofort nach Erhalt der Rechnung.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss .Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderllichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.

5. Der Vertragspartner kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3%, maximal 10% des Liferwerts verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

6. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.

8. Ist der Vertragspartner Kaufmann, wird die Haftung auf Schadenersatz oder einen Verzögerungsschaden für den Fall des Verzugs im Falle einfacher Fahrlässigkeit auch für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht

1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel – auch im Fall der Weiterveräußerung – zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.

VI. Gewährleistung

1. Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Von uns anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – z. B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material – verpflichten uns nach unserem, billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden wieder unser Eigentum.

2. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen; befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung(§472 BGB), auf die Vertragsaufhebung die der Wandelung (§ 467 BGB) Anwendung.

3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt für den Fall des vorbeschriebenen Fehlschlagens der Nachbesserung Abschnitt VII.

4. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.

5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mängelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.

6. Gebrauchte bewegliche Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

7. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Gewährlleistung hinsichtlich solcher Folgen, die erst dadurch aufgetreten sind, das er einen Mangel nicht unverzüglich nach Erkennen gerügt hat.

VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind ; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Mangelfolgeschäden sind in diesem Fall vom Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften jedoch nur dann umfasst, wenn die Zusicherung gerade das Ziel verfolgt, den Vertragspartner auch gegen derartige Schäden zu schützen. Für zugesicherte Eigenschaften , insbesondere die Erklärung, dass die Zusicherung das Ziel verfolgt , den Vertragspartner auch gegen Mängelfolgeschäden zu schützen, ist jedoch Voraussetzung, dass diese schriftlich vereinbart wurden.

3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten,insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.

4. Diese Regelung gem. Ziff. 1 der vorliegenden Bestimmungen gilt nicht für Ansprüche gem. § 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen.

6. In allen Fällen wird die Haftung auf den für uns bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalspflicht verletzen, ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung nach der vorstehenden Ziff. 6 der vorliegenden Bestimmung bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme, die schadensadäquat abgeschlossen ist, zur Haftung verpflichtet.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.

2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.

3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

4. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.

5. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % , so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als dieSicherungsgrenze überschritten ist.

6. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt die Rücknahme nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

7. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

IX. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) zugrunde.

2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Fürth/Bay.

3. Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheck- und Wechselklagen, wenn der Vertragspartner Ist-Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Belehrungen entsprechend Fernabsatzgesetz:

 

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma: ksf-nautik
Geschäftsführer: Karin Fink
Kupfersgarten 42, 90556 Cadolzburg
info@ksf-nautik.de
Fax 09103 718178
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung